a) Die Geschenkkarte kann in der Schweiz und in allen sonstigen europäischen "Peek & Cloppenburg*"- oder "ANSON’S"-Verkaufshäusern („Stores“) eingelöst werden.
*In Deutschland gibt es zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg. Die Geschenkkarte kann in Deutschland nur in den Filialen der Peek & Cloppenburg B.V. & Co. KG, Düsseldorf eingelöst werden, die derzeit an folgenden Standorten zu finden sind:
Aschaffenburg, Augsburg, Bad Homburg, Bergisch Gladbach, Berlin, Bocholt, Bonn, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Erlangen, Eschweiler, Essen, Frankfurt am Main, Gießen, Hagen, Halle (Saale), Hamm, Hanau, Hilden, Homburg, Hürth, Kaiserslautern, Karlsruhe, Koblenz, Köln, Leipzig, Leuna-Günthersdorf, Leverkusen, Ludwigshafen am Rhein, Lünen, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, München, Neu-Isenburg, Neunkirchen, Neuss, Oberhausen, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Rosenheim, Saarbrücken, Saarlouis, Siegen, Stuttgart, Sulzbach (Taunus), Troisdorf, Ulm, Viernheim, Weiterstadt, Weil am Rhein, Wiesbaden, Wildau und Wuppertal.
Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Häuserstandorte ist unter peek-cloppenburg.de/de/stores abrufbar.
Ausgeschlossen ist eine Einlösung in Rumänien und Serbien.
b) Die Einlösung der Geschenkkarte in einem der Stores erfolgt im Rahmen der Bezahlung durch Vorlage der Geschenkkarte an der Kasse. Der auf der Geschenkkarte verbuchte Betrag wird dann automatisch von dem zu zahlenden Betrag abgezogen.
c) Die Einlösung mehrerer Geschenkkarten im Rahmen eines Kaufs ist möglich, ist jedoch auf maximal 5 Stück begrenzt.
d) Bei einer länderübergreifenden Einlösung in einer anderen Währung als Euro ist der von der Europäischen Zentralbank (EZB) am Tag der Einlösung veröffentlichte Wechselkurs maßgeblich.